Versteckte Kamera in Rauchmeldern – Möglichkeiten, Grenzen und Modelle
Die Nachfrage nach Kameras zur Überwachung der eigenen vier Wände nimmt immer weiter zu. Einen nicht zu vernachlässigenden Teil nehmen dabei auch versteckte bzw. unauffällige Überwachungskameras ein. Besonders beliebt in dieser Kategorie sind neben Kameras, welche in Weckern, Uhren oder verschiedensten anderen Gegenständen versteckt sind, auch Rauchmelder mit Kamera. Objektiv betrachtet ist diese Kombination auch prädestiniert für eine unauffällige Überwachung, da herkömmliche Rauchwarnmelder heutzutage in nahezu jedem Haushalt mehrfach vorhanden sind, und daher als völlig normal wahrgenommen werden.
Kaum jemand wird daher auf die Idee kommen, dass sich bei dem einen oder anderen Gerät um eine Rauchmelder Kamera handeln könnte. Im Folgenden soll darauf eingegangen werden, ob sich Rauchmelder mit Kamera generell zur Videoüberwachung eignen, welche Einschränkungen bestehen und worauf bei der Installation sowie der Videoüberwachung selbst geachtet werden muss. Außerdem sollen verschiedene Rauchmelder mit Kamera sowie deren technische Spezifikationen vorgestellt werden.
Funktionen und Möglichkeiten einer Rauchmelder Kamera
Die Auswahl erhältlicher Rauchmelder mit Kamera ist recht überschaubar. In der Regel sind in diesen akkubetriebenen Rauchmelder Attrappen Mini-Kameras und Mikrofone verbaut, die je nach Modell Videos mit einer Auflösung von bis 1920×1080 Pixel im AVI Format oder Fotos mit einer Auflösung von bis zu 4032×3024 Pixel im JPG Format aufnehmen. Bei Videoaufnahmen werden zudem auch Tonaufnahmen erstellt. Je nach Einstellung können dabei Aufnahmen in zwei verschiedenen Modi erstellt werden:
- Manuelle Daueraufnahmen: diese werden i.d.R. mit einer Fernbedienung gestartet
- Bewegungserkennungsmodus: Aufnahme bei Auslösen des integrierten Bewegungsmelder
Die erstellten Videoaufnahmen bzw. Fotos werden auf einer microSD Speicherkarte, welche auf der Unterseite der Rauchmelder Kamera eingelegt wird, gespeichert. Die Aufnahmen können dann mittels USB Kabel ganz einfach eingesehen und weiterbearbeitet werden.
Der Rauchmelder mit Kamera funktioniert dabei wie ein Wechseldatenträger, die Speicherkarte muss also nicht mehr herausgenommen werden. Beachten Sie bitte, dass im Lieferumfang der meisten Geräte keine microSD Karte enthalten ist und in der Regel nur Speicherkarten mit einer Kapazität von bis zu 32GB verwendet werden können. Bei einer Auflösung von 1920×1080 Pixel reicht eine 32GB Speicherkarte bei 30fps für etwa 4 Stunden Aufnahmezeit, was sich in etwa mit der Nutzungsdauer der Akkus deckt – Daueraufnahmen sind damit entweder durch die Speicherkapazität oder die Akkukapazität begrenzt. Im Bewegungserkennungsmodus können unter Umständen längere Nutzungsdauern realisiert werden, wobei hier eine Loop Funktion immer die ältesten Videos auf der Speicherkarte überschreibt.
Basierend auf vorangegangenen Ausführungen kann in Bezug auf die Funktionen und Möglichkeiten von Rauchmeldern mit Kamera zusammengefasst werden, dass die Aufnahmezeit durch die Art der Stromversorgung sowie der Speicherkapazität begrenzt ist. Je nach Montageort stellt dies in der Praxis dank der Loop Funktion bei der Nutzung des Bewegungserkennungsmodus wohl kein größeres Problem dar. Modelle mit der Möglichkeit zur Echtzeitüberwachung sind uns derzeit nicht bekannt. Wichtig: Beachten Sie bitte, dass ein Rauchmelder mit Kamera keinen Rauch detektiert und damit nicht bei Bränden schützt!
Erhältliche Rauchmelder mit Kamera
Bisher sind nur sehr wenige Rauchwarnmelder mit Kamera erhältlich. Dennoch wollen wir hier zwei Modelle und deren Spezifikationen kurz vorstellen. Beachten Sie vor dem Kauf jedenfalls auch die aktuellen Kundenbewertungen, da uns noch keine eigenen Testergebnisse vorliegen.
- INNOVATIVE ÜBERWACHUNG FÜR ZUHAUSE: Ein Rauchmelder gehört aus Sicherheitsgründen heutzutage in jeden Haushalt, um uns vor anstehender Gefahr zu warnen. Unser Rauchmelder unterscheidet sich in einem Punkt jedoch wesentlich von einem „normalen“: Er ist eine Mini-Überwachungskamera in Rauchwarnmelder-Optik. Er simuliert somit lediglich als Attrappe einen normalen Rauchmelder und ist daher ein unauffälliges aber effektives Mittel das Geschehen in einem Raum zu dokumentieren.
- MEHR ALS NUR EIN RAUCHWARNMELDER: Die hochleistungsstarke Mini-Kamera nimmt Videos mit einer Auflösung 1080p im AVI-Format und hochauflösende Fotos mit 4032 * 3024 Pixel auf. Je nach Einstellung können entweder manuelle Daueraufnahmen oder Aufnahmen im Bewegungserkennungsmodus getätigt werden. Zudem ist eine Nachtsicht-IR integriert. Bei vollem Akku ist ein Betrieb von ca. 4 Std. möglich. Im Bewegungserkennungsmodus ist eine Bereichsüberwachung sogar länger möglich.
- EINFACHE BEDINUNG UND INSTALLATION: Laden Sie die Kamera vor dem ersten Gebrauch vollständig auf. Nutzen Sie dafür das mitgelieferte USB-Kabel. Legen Sie nun eine Micro SD-Speicherkarte (mind. 4GB, max. 32GB) in den Kartenslot ein – und schon kann es losgehen! Montieren sie die Attrappe ganz einfach an der Decke, zum Laden und Auswerten mit einem Dreh wieder demontiert. Die Kamera bedienen Sie ganz einfach über vier Tasten.
- EINE MENGE WEITERER VORTEILE: Gespeichert wird alles auf Micro SD-Speicherkarten (nicht im Lieferumfang enthalten). Ihre Aufnahmen können ganz einfach durch USB-Anschluss an einen Laptop/ Computer angeschaut und weiterbearbeitet werden. Angeschlossen an dem Laptop oder PC funktioniert die Kamera wie ein handelsüblicher Wechseldatenträger, d.h. U-Disk.
- DER KOBERT GOODS SERVICE: Der Versand erfolgt aus Deutschland mit Rechnung (inkl. Mehrwertsteuer) und Kundendienst auf Deutsch.
Rechtliche Aspekte
Prinzipiell ist eine Videoüberwachung innerhalb der eignen vier Wände erlaubt – dennoch muss dabei Rücksicht auf die Rechte anderer (z.B. Besucher, Angestellte) genommen werden. Das Datenschutzgesetz sieht diesbezüglich vor, dass beispielsweise auch Familienmitglieder nur dann gefilmt werden dürfen, wenn diese damit einverstanden sind. Demzufolge muss prinzipiell jeder, der einen Videoüberwachten Bereich Ihrer Wohnung betritt über die Videoüberwachung aufgeklärt werden und dieser auch zustimmen. Dies gilt selbstverständlich auch für Angestellte, wie beispielsweise der Putzfrau oder dem Babysitter – eine Überwachung ohne vorherige Aufklärung und Zustimmung ist hier in nur Ausnahmen (z.B. konkreter Verdacht des Diebstals usw.) erlaubt.