Der Weg gefälschter Rauchmelder in den Deutschen Handel
Rauchmelder können Leben retten – doch was, wenn gefälschte Rauchwarnmelder, die nur schlecht oder gar nicht funktionieren in den Handel gelangen. Vor allem wenn die Fälschungen äußerlich nicht vom Original zu unterscheiden sind, wie es bei den Geräten der Fall war, die Ende 2004 in den Regalen eines großen Discounters lagen. Nur kurze Zeit später fanden sich die Fälschungen außerdem bei noch weiteren Discountern und einigen Baumärkten wieder. Wie konnte es dazu kommen und wie kann man sich schützen?
2004 soll ein Importeur aus Mönchengladbach die Produktion von etwa 800.000 Rauchmeldern in Auftrag gegeben haben. Diese Geräte ähnelten bis aufs Haar den Geräten, die ein seriöser Hersteller aus Hongkong produzierte. Allerdings mit einem entscheidenden Unterschied: Die Plagiate funktionieren nur schlecht oder gar nicht. Sowohl der Firmenname, das Testurteil der Stiftung Warentest, das Zertifikat der VDS und CE-Kennzeichnung wurden allem Anschein nach gefälscht. Ruchbar wurde der Betrug durch die Initiative des Originalherstellers in Hongkong. Die Firma beauftragte die VdS Schadenverhütung GmbH mit der Untersuchung der Plagiate. Die Prüfer ermittelten bei denen von ihnen im Handel erworbenen Stichproben einen hohen Prozentsatz von Geräten, die nicht funktionierten. Auf Anraten der VdS stoppte der Handel den Verkauf der betroffenen Geräte und startete Rückrufaktionen. Einem Discounter soll bei der Affäre ein Schaden von mindestens 300.000 Euro entstanden sein. Der Hersteller der Original-Rauchwarnmelder erstattete Anzeige, der Prozess zog sich allerdings über mehrere Jahre hin. Nicht zuletzt, weil wichtige Zeugen aus China trotz wiederholter Aufforderung nicht erschienen und der Prozess 2009 deshalb platzte.
Das endgültige Urteil fällte das Gericht erst im Jahr 2012. Die beiden Hauptangeklagten kamen mit einer Geldstrafe von insgesamt 10.000 Euro davon. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass beide Angeklagte ihre Unschuld beteuerten und ihnen wegen des Fernbleibens der chinesischen Hauptbelastungszeugen eine Schuld nur schwer nachzuweisen sei. Trotz des Betrugsfalls hält der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) Rauchwarnmelder im Haushalt für unverzichtbar. Betont aber auch die Verantwortung des Handels für die Sicherheit der Kunden. In den meisten Bundesländern sind Rauchmelder bei Neubauten und Umbauten inzwischen Pflicht. Für Bestandswohnungen unterscheiden sich die Regeln und Fristen für den Einbau je nach Bundesland. Die kleinen Lebensretter sind also aus dem modernen Haushalt nicht mehr wegzudenken. Doch können mögliche Plagiatsfälle wie aus dem Jahr 2004 verunsichern.
Rauchmelder Funktion Überprüfen
Für den Verbraucher stellt sich nun natürlich die Frage, wie sicher gegangen werden kann, dass die installierten Rauchwarnmelder auch wirklich funktionieren. Vor der Anschaffung neuer Geräte sollte man sich jedenfalls genau informieren welche Hersteller und Modelle empfehlenswert und vertrauenswürdig sind. Informieren kann man sich in unseren Rauchmelder Test oder auch auf der Internetseite der VdS. Dort findet sich die das “Verzeichnis der Vds-anerkannten Rauchwarnmittel“. Sollte Unsicherheit bezüglich der Funktionstüchtigkeit bestehender Rauchmelder bestehen, kann man einen Fachmann für Rauchmelder einen zur Testung beauftragen. Zudem gibt es natürlich auch Möglichkeiten, seinen Rauchmelder selbst zu testen.
Beispiel: manueller Funktionstest des Nest Protect 2. Generation
Am besten testet man seinen neuen Rauchmelder vor und nach der Montage an der Decke. Hierzu verfügen Rauch- und Funkrauchmelder an der Unterseite über einen Testknopf. Es genügt, den Testknopf zu drücken und nachdem das Alarmsignal ertönt, wieder loszulassen. Sollte kein Signal erklingen, muss zunächst geprüft werden ob der Melder aktiviert ist (i.d.R. wenn er auf den Montagesockel gedreht ist) oder die Batterien (von Geräten mit austauschbaren Batterien) kontrolliert werden (Batteriespannung; wurden die Batterien richtig eingelegt). Sollte nach erneutem Test noch kein Ton zu hören sein, ist von einem defekten Gerät auszugehen. Je nach Hersteller sind verschiedene Intervalle für die Durchführung des manuellen Funktionstests vorgesehen. Außerdem empfiehlt es sich, diesen Test auch nach längerer Abwesenheit durchzuführen.
Durch diesen Test ist natürlich noch nicht geklärt ob die Warnmelder im Fall eines Brandes auch verlässlich Alarm auslösen. Um dies zu überprüfen kommt ein Funktionstest mit einem speziellen Prüfgas in Frage. Dieses Prüfgas kostet zwischen 10 und 20 Euro und kann über Baumärkte oder das Internet bezogen werden. Dabei gibt es die verschiedensten Modelle. Einige verfügen zum Beispiel auch über ein Teleskoparm und einen Aufsatz, der direkt über den Rauchmelder gestülpt werden kann. Zu beachten ist jedenfalls, dass ein Test mit Zigarettenrauch oder Räucherstäbchen nicht empfehlenswert ist. Es besteht dadurch nämlich die Möglichkeit der Verunreinigungen der Sensorik, welche die Funktionssicherheit des Geräts einschränken könnte.